Bürgergeld beantragen: welche Anlagen Sie wirklich brauchen
Der Bürgergeldantrag besteht aus dem Hauptantrag (HA) und mehreren Anlagen, aber niemand braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab: die Anlage KDU für Miete und Heizung, die Anlage EK für Einkommen aus Arbeit, die Anlage EKS bei Selbständigkeit, die Anlage WEP für Partner und Kinder ab 15, die Anlage KI für Kinder unter 15 und die Anlage VM für Vermögen. Diese Übersicht zeigt, wer welche Anlage ausfüllt, und verlinkt die passende Schritt-für-Schritt-Anleitung. Alle Formulare füllen Sie mit dem PDeF-Editor am PC oder Handy aus.
1. Immer: Hauptantrag HA
Der Hauptantrag ist die Basis und wird von der antragstellenden Person immer ausgefüllt. Er fragt persönliche Daten, Bankverbindung, Familienstand und Wohnsituation ab.
2. Fast immer: KDU (Miete) und EK oder EKS (Einkommen)
Haben Sie Kosten für Unterkunft und Heizung, gehört die Anlage KDU dazu. Für Einkommen aus Anstellung nutzen Sie die Anlage EK, für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit die Anlage EKS. Beide werden je Person mit Einkommen ausgefüllt.
3. Je nach Haushalt: WEP, KI, VM
Leben Partner oder Kinder ab 15 Jahren mit Ihnen, kommt für jede Person die Anlage WEP dazu; für Kinder unter 15 die Anlage KI. Die Anlage VM (Vermögen) füllen Sie einmal für die ganze Bedarfsgemeinschaft aus.
4. Alles digital ausfüllen und unterschreiben
Öffnen Sie jedes Formular im PDeF-Editor, übernehmen Sie wiederkehrende Angaben aus dem lokalen Profil, unterschreiben Sie und laden Sie das PDF herunter. Für HA, KDU, EK, EKS und WBA erklärt der Editor jedes Feld in einfacher Sprache.
Tipps
- Reichen Sie den Hauptantrag lieber früh und unvollständig ein und liefern Anlagen nach: Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück.
- Speichern Sie jedes ausgefüllte PDF lokal: Beim nächsten Weiterbewilligungsantrag öffnen Sie es als Vorlage.
Hinweis, keine Rechtsberatung: Welche Anlagen Ihr Jobcenter im Einzelfall verlangt, steht im Anschreiben und in den Ausfüllhinweisen. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Sachbearbeitung oder einer Sozialberatung nach.
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Häufige Fragen
Muss ich alle Anlagen ausfüllen?
Nein. Der Hauptantrag ist Pflicht, die Anlagen nur, soweit sie auf Ihre Situation zutreffen. Der Hauptantrag verweist im Text jeweils auf die passende Anlage.
Welche Anlage brauche ich für die Miete?
Die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft und Heizung). Sie füllen sie aus, wenn Ihnen Kosten für Wohnen und Heizen entstehen.
Was ist der Unterschied zwischen EK und EKS?
Die Anlage EK erfasst Einkommen aus Anstellung und weitere Einnahmen, die Anlage EKS Einkommen aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit.
Brauche ich für jedes Kind eine Anlage?
Für Kinder ab 15 Jahren jeweils eine Anlage WEP, für Kinder unter 15 jeweils eine Anlage KI. Ein Vermögensformular (VM) genügt für die ganze Bedarfsgemeinschaft.
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