Anlage WEP ausfüllen: weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
Die Anlage WEP füllen Sie für jede weitere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft aus: den Partner oder die Partnerin und jedes unverheiratete Kind zwischen 15 und 24 Jahren. Sie erfasst deren persönliche Daten, Aufenthalt und Versicherung. Sie füllen sie komplett am PC oder Handy aus: PDF im Browser-Editor öffnen, Angaben eintragen, unterschreiben, mit dem Bürgergeldantrag einreichen. Wiederkehrende Angaben wie die BG-Nummer übernehmen Sie mit einem Klick aus dem lokal gespeicherten Profil; drucken ist nicht nötig.
1. Für jede Person ein eigenes Formular
Sie brauchen je eine Anlage WEP pro Partner und pro Kind zwischen 15 und 24 Jahren. Für Kinder unter 15 Jahren nutzen Sie stattdessen die Anlage KI.
2. Im Editor öffnen und ausfüllen
Ziehen Sie das PDF in den PDeF-Editor. Wiederkehrende Angaben wie BG-Nummer und Adresse übernehmen Sie aus dem Profil; die persönlichen Daten der weiteren Person tippen Sie direkt in die Zeilen.

3. Einkommen der Person nicht vergessen
Hat die weitere Person eigenes Einkommen, gehört zusätzlich eine Anlage EK (Anstellung) oder EKS (Selbständigkeit) für diese Person dazu. Die WEP selbst erfasst die Person, nicht die Details ihres Einkommens.
4. Unterschreiben und einreichen
Unterschreiben Sie im Editor, auch per QR-Code mit dem Handy, und laden Sie das PDF herunter. Reichen Sie es zusammen mit dem Hauptantrag über jobcenter.digital oder per Post ein.
Tipps
- Stimmen Sie die Angaben mit der weiteren Person ab: Als antragstellende Person vertreten Sie die Bedarfsgemeinschaft und tragen die Informationspflicht.
- Legen Sie für jede Person die nötigen Nachweise bei, etwa Ausweis und, bei Einkommen, die passende Anlage EK oder EKS.
Hinweis, keine Rechtsberatung: Wer zur Bedarfsgemeinschaft zählt, entscheidet das Jobcenter nach den gesetzlichen Regeln. Bei Fragen zur Einstehensgemeinschaft hilft eine Sozialberatung.
Werbung
Häufige Fragen
Für wen fülle ich die Anlage WEP aus?
Für den Partner oder die Partnerin und für jedes unverheiratete Kind zwischen 15 und 24 Jahren in Ihrem Haushalt. Jede Person bekommt ein eigenes Formular.
Und für jüngere Kinder?
Für Kinder unter 15 Jahren nutzen Sie die Anlage KI statt der Anlage WEP.
Muss die weitere Person auch unterschreiben?
Die antragstellende Person unterschreibt und vertritt die Bedarfsgemeinschaft. Ob eine zusätzliche Unterschrift nötig ist, richtet sich nach dem Formular und dem Alter der Person.
Zählt das Einkommen der weiteren Person mit?
Ja. Für eine Person mit eigenem Einkommen füllen Sie zusätzlich eine Anlage EK oder EKS aus; das Einkommen fließt in die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft ein.
Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Upload
PDF jetzt ausfüllen